
Versorgungsstufe ist ein Begriff aus der Krankenhausplanung in Deutschland. Einige Bundesländer teilen in ihren Krankenhausgesetzen die nach § 108 SGB V für die Krankenhausbehandlung zugelassenen Allgemeinkrankenhäuser in drei oder vier Kategorien ein. Fachkrankenhäuser werden dabei keiner Versorgungsstufe zugeordnet. Die meisten Länder unterscheiden in ihren Krankenhausplänen dagegen nicht nach Versorgungsstufen sondern differenzieren ihr Angebot an Krankenhausbetten in anderer Weise.
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vom 17.04.2012