
Für alle Arbeitnehmer bis zu einer gewissen Einkommensgrenze besteht die Versicherungspflicht bei einer gesetzlichen Krankenversicherung.
Ist der Bruttoverdienst höher, kann der Arbeitnehmer eine private Krankenversicherung oder freiwillig eine gesetzliche Krankenkasse wählen.
Quelle: Hilfeatlas
vom 25.07. 2008