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Sozialpsychiatrischer Dienst



Sozialpsychiatrische Dienste bieten Beratung und Hilfen für Menschen mit Suchterkrankungen, für gerontopsychiatrisch erkrankte Menschen und für Menschen mit psychischen Erkrankungen wie z. B. schizophrenen Störungen, affektiven Störungen, Persönlichkeitsstörungen, posttraumatische Belastungsstörungen usw.


Nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch Angehörige, Freunde, Bekannte und Arbeitskollegen können sich an die Sozialpsychiatrischen Dienste wenden. Die Aufgaben der Sozialpsychiatrischen Dienste sind in den einzelnen Bundesländern in den jeweiligen Gesetzen über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) geregelt.


So ist im Nordhein-Westfälischen PsychKG in § 1 der Anwendungsbereich folgendermaßen definiert:


1. Hilfen für Personen, bei denen Anzeichen einer psychischen Krankheit bestehen, die psychisch erkrankt sind, oder bei denen die Folgen einer psychischen Krankheit fortbestehen.

2. Psychische Krankheiten im Sinne des Gesetzes sind behandlungsbedürftige Psychosen sowie andere behandlungsbedürftige psychische Störungen und Abhängigkeitserkrankungen von vergleichbarer Schwere.


Bei allen Hilfen und Maßnahmen muss auf den Willen und die Bedürfnisse der Betroffenen besondere Rücksicht genommen werden. In den Empfehlungen der Expertenkommission der Bundesregierung zur Reform der Versorgung im psychiatrischen, psychotherapeutisch-psychosomatischen Bereich vom November 1988 sind für Sozialpsychiatrische Dienste bestimmte Aufgaben und Arbeitsweisen formuliert. Zu diesen Aufgaben und Arbeitsweisen zählen im einzelnen:


  • Beratung von Hilfesuchenden, Angehörigen und Personen des sozialen Umfeldes einschließlich betreuender oder behandelnder Institutionen,
  • Diagnostik im Sinne einer medizinischen Abklärung des Einzelfalls,
  • vorsorgende Hilfen, um bei Beginn der Erkrankung oder Wiedererkrankung und bei sich anbahnenden Konfliktsituationen zu gewährleisten, dass die Betroffenen rechtzeitig ärztlich behandelt und im Zusammenwirken mit der Behandlung geeignete betreuende Einrichtungen in Anspruch genommen werden können,
  • nachgehende Hilfen um den Personen, die aus stationärer psychiatrischer Behandlung entlassen werden, durch individuelle Betreuung, Beratung und Einleitung geeigneter Maßnahmen die Wiedereingliederung in die Gemeinschaft zu erleichtern sowie eine erneute Krankenhausaufnahme zu vermeiden,
  • die regelmäßige Durchführung von ärztlich geleiteten Sprechstunden,
  • die Durchführung von Hausbesuchen, um die Situation in der Wohnung und dem näheren sozialen Umfeld persönlich kennenzulernen, ggf. auch um unmittelbar eingreifen zu können,
  • Koordination der Einzelhilfen,
  • Zusammenarbeit mit allen Diensten und Einrichtungen der Versorgungsregion, die mit der Betreuung und Behandlung psychisch Gefährdeter, Kranker und Behinderter befasst sind, insbesondere mit den regional zuständigen psychiatrischen Krankenhauseinrichtungen,
  • zusätzliche Hilfeangebote in Form von Gruppenangeboten für einzelne Patienten, Gruppen und Angehörige, Initiierung von Laienhelfer- und Angehörigengruppen, Öffentlichkeitsarbeit, Institutionsberatung


  • Quelle: www.wikipedia.de

    vom 01.08.2008




    Einrichtungen mit dem Schlüsselwort "Sozialpsychiatrischer Dienst" suchen...

    Querverweise:

    Blaues Kreuz
    Kreuzbund



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