
Die Rechtsmedizin (auch: Gerichtsmedizin, Gerichtliche Medizin, Forensische Medizin) umfasst die Entwicklung, Anwendung und Beurteilung medizinischer und naturwissenschaftlicher Kenntnisse für die Rechtspflege sowie die Vermittlung ärztrechtlicher und ethischer Kenntnisse für die Ärzteschaft.
erstellt am 03.01.08
Quelle: www.wikipedia.de