
"Praktischer Arzt" ist eine veraltete Berufsbezeichnungen für niedergelassene Ärzte, die einen Universitätsabschluß im Fach Medizin besitzen, jedoch keine weitere Facharzt-Ausbildung.
Im Zuge der Harmonisierung des EU-Rechts wurde die Bezeichnung bei der Umsetzung der Richtlinie 93/16/EWG abgeschafft und durch den „Facharzt für Allgemeinmedizin“ beziehungsweise „Facharzt für Innere- und Allgemeinmedizin“ abgelöst. In Deutschland ist die Niederlassung als Kassenarzt nur mit Facharzt-Weiterbildung möglich. Ärzte, die vor dem 1. Januar 2003 die Bezeichnung „Praktischer Arzt“ oder „Praktische Ärztin“ führten, dürfen sie weiterführen.
erstellt am 03.01.08
Quelle: www.wikipedia.de