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Poliklinik



Als Poliklinik bezeichnet man in Deutschland allgemein eine Krankenhausabteilung zur ambulanten Behandlung von Patienten.


Geschichte


Ursprünglich war eine Klinik ein Krankenhaus, das hauptsächlich der Unterrichtung von Medizinstudenten diente. Aufgenommen wurden deshalb vor allem Patienten, deren Krankheit interessant für diese Ausbildung war. Die Poliklinik war der Teil der Klinik, in dem die Bürger der Universitätsstadt eingewiesen wurden, unabhängig davon wie interessant ihr „Fall" war.


Unter Poliklinik verstand man auch die Zusammenfassung verschiedener Fachärzte in einer „Großpraxis" (solche Polikliniken werden in Österreich, Dänemark, der Schweiz, den Niederlanden und manchmal auch in Deutschland Ambulatorium genannt).

Diese Form der Polikliniken war in der DDR die weit überwiegende Organisationsform ambulanter ärztlicher Behandlung. Sie hatten in baulicher Hinsicht häufig klinikähnliche Strukturen. Kleinere oder spezialisierte Einrichtungen (teilweise auch in Betrieben) wurden Ambulatorium genannt.

Nach der Wiedervereinigung wurde zunächst auf ihre Stilllegung zugunsten von Einzelpraxen niedergelassener Ärzte hingewirkt, teilweise blieben aber die Fachärzte auch in den alten Gebäuden, sodass es jetzt mancherorts mehrere Privatpraxen unter einem Dach gibt. Diese Einrichtungen werden meist „Ärztehaus" genannt. Polikliniken im DDR-Sinn (ambulante Behandlungszentren mit angestellten Fachärzten verschiedener Fachrichtungen) gibt es nur noch sehr wenige (z.B. in Berlin-Buch, Guben, Potsdam, und Rüdersdorf bei Berlin). Die angestellten Ärzte benötigen hierbei keinen eigenen „Kassensitz".


Medizinische Versorgungszentren


Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung von 2004 sieht vor, dass sich zur kassenärztlichen Versorgung zugelassene Ärzte und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen zu sogenannten Medizinischen Versorgungszentren zusammenschließen können.


Ein Medizinisches Versorgungszentrum ist eine fachübergreifende, ärztlich geleitete Einrichtung (wie eine Poliklinik der DDR), in der gesetzlich und privat versicherte Patienten behandelt werden können. Im Unterschied zu den Polikliniken der DDR sind Medizinischen Versorgungszentren oftmals Gesellschaften bürgerlichen Rechts mit persönlicher Haftung der leitenden Ärzte und werden auf Initiative der beteiligten Leistungserbringer freiwillig gegründet. Daneben sind aber auch andere Rechtsformen bis hin zur Aktiengesellschaft möglich, wenn dies das Standesrecht erlaubt. Sie ähneln fachübergreifenden Gemeinschaftspraxen alten Stils mit der Neuerung, dass auch nicht-ärztliche Leistungserbringer Gesellschafter sein können und die Erbringung von Leistungen durch Angestellte gegenüber Gemeinschaftspraxen erleichtert ist. Damit wird auch dem Umstand Rechnung getragen, dass es bereits seit längerem eine Entwicklung zu klinikähnlichen Gemeinschaftspraxen, sogenannten Praxiskliniken gab und zum anderen seit längerem eine Tendenz zur Einrichtung von Praxen in Krankenhäusern gab, insbesondere wenn die Inhaber ohnehin als Belegarzt im Krankenhaus tätig waren.





Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Poliklinik aus der freien Enzyklopädie Wikipedia

und steht unter der GNU – Lizenz für frei Dokumentation.

In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.


vom 25.11.2008








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