
Diese Versorgungsstufe heißt in manchen Bundesländern Schwerpunktversorgung, in anderen Zentralversorgung.
Krankenhäuser der III. Versorgungsstufe erfüllen in Diagnose und Therapie auch überörtliche Schwerpunktaufgaben.
Ein Krankenhaus der Schwerpunktversorgung hat mindestens eine Abteilung für Innere Medizin, getrennte Abteilungen für Unfallchirurgie und Viszeralchirurgie, sowie Radiologie und Anästhesie.
Neben den Fachrichtungen der II. Versorgungsstufe können, sofern ein entsprechender Bedarf festgestellt wird, auch Pädiatrie, Neurologie und Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie vorgehalten werden.
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vom 22.10.2008