
Krankenhäuser der II. Versorgungsstufe stellen die Grundversorgung sicher.
Sie müssen die Fachrichtungen Chirurgie und Innere Medizin umfassen, bei entsprechendem Bedarf auch die Fachrichtungen Gynäkologie und Geburtshilfe, HNO, Augenheilkunde und in besonderen Einzelfällen auch Urologie und Orthopädie. Unterabteilungen innerhalb einzelner Fachrichtungen werden, wie auch bei Krankenhäusern der Grundversorgung, nicht vorgehalten. Belegärzte haben auch hier häufig Betten.
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Vom 17.04.2012