
Krankenhäuser der Maximalversorgung müssen im Rahmen des Bedarfs mit ihren Leistungsangeboten über Krankenhäuser der III. Versorgungsstufe wesentlich hinausgehen.
Sie sollen die entsprechenden hoch differenzierten medizinisch-technischen Einrichtungen, zum Beispiel auch medizinische Großgeräte wie Computertomographie oder Kernspintomographie vorhalten.
Universitätskliniken und Berufsgenossenschaftliche Unfallkliniken (BG-Krankenhäuser) nehmen diese Aufgabe beispielsweise wahr.
(Diese Einteilung stammt aus dem Bayerischen Krankenhausgesetz (BayKRG). In anderen Bundesländern sind die Anforderungen ähnlich.)
Verschiedene Universitätskrankenhäuser beanspruchen für sich, zum Beispiel im Hinblick auf die Bewältigung eines Massenanfall von Verletzten und Erkrankten, als Krankenhaus der Supramaximalversorgung zu gelten. Diese Bezeichnung existiert aber nicht in den Krankenhausbedarfsplänen.
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vom 17.04.2012