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Jugendhilfe



Unter Kinder- und Jugendhilfe (mitunter auch nur Jugendhilfe; ehemals „Jugendwohlfahrt“) werden in Deutschland alle Leistungen und Aufgaben öffentlicher und freier Träger zugunsten junger Menschen und deren Familien zusammengefasst. Diese wurden 1990/91 im SGB VIII, dem Art. 1 des KJHG, neu zusammengestellt und grundlegend überarbeitet. Das SGB VIII hat seitdem eine Reihe von Änderungen und Neufassungen erfahren.

 

 

 

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Jugendhilfe aus der freien Enzyklopädie Wikipedia

und steht unter der GNU – Lizenz für frei Dokumentation.

In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

 
vom 13.04.2012




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