
Unter Kinder- und Jugendhilfe (mitunter auch nur Jugendhilfe; ehemals „Jugendwohlfahrt“) werden in Deutschland alle Leistungen und Aufgaben öffentlicher und freier Träger zugunsten junger Menschen und deren Familien zusammengefasst. Diese wurden 1990/91 im SGB VIII, dem Art. 1 des KJHG, neu zusammengestellt und grundlegend überarbeitet. Das SGB VIII hat seitdem eine Reihe von Änderungen und Neufassungen erfahren.
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vom 13.04.2012