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Heimaufsicht



Heimaufsicht ist die Überwachung von Heimen für ältere, volljährige pflegebedürftige oder volljährige behinderte Menschen durch eine staatliche Stelle daraufhin, ob das Heim die Anforderungen des Heimgesetzes (HeimG) an den Betrieb eines Heimes erfüllt (z. B. Altenheim, Pflegeheim). Umgangssprachlich wird meist die die Heimaufsicht durchführende Behörde selbst auch als Heimaufsicht bezeichnet.

 

 

 

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Heimaufsicht aus der freien Enzyklopädie Wikipedia

und steht unter der GNU – Lizenz für frei Dokumentation.

In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

 
vom 13.04.2012




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Querverweise:

Heimgesetz



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