
Heimaufsicht ist die Überwachung von Heimen für ältere, volljährige pflegebedürftige oder volljährige behinderte Menschen durch eine staatliche Stelle daraufhin, ob das Heim die Anforderungen des Heimgesetzes (HeimG) an den Betrieb eines Heimes erfüllt (z. B. Altenheim, Pflegeheim). Umgangssprachlich wird meist die die Heimaufsicht durchführende Behörde selbst auch als Heimaufsicht bezeichnet.
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vom 13.04.2012