
Die Forensische Psychiatrie ist ein Teilgebiet der Psychiatrie, welches sich mit der Behandlung, der Begutachtung und mit der Unterbringung von psychisch kranken Straftätern befasst.
Im engeren Sinn befasst sich die Forensische Psychiatrie mit den Fragen, die von Gerichten und Behörden im Gebiet der Psychiatrie gestellt werden. Aus diesem Grund hat die Begutachtungskunde in der Forensischen Psychiatrie eine wesentlich größere Bedeutung als in anderen medizinischen Fachgebieten. Die gutachterliche Beurteilung umfasst z. B. die Beurteilung der Schuldfähigkeit von Straftätern.
Fehlt den Richtern die entsprechende Sachkenntnis in einem Fachgebiet, so beauftragen sie Gutachter zur Feststellung eines Sachverhalts, z. B. ob ein mutmaßlicher Täter zum Tatzeitpunkt in der Lage war, das Verwerfliche an seinem Handeln zu erkennen und nach dieser Erkenntnis zu handeln. Sofern diese Fragen von dem Gutachter verneint werden, entscheidet sich der Richter (Letztentscheidungsbefugnis) nach einer Prüfung des Gutachtens auf Plausibilität und abhängig von der Schwere der Schuld für eine Verurteilung zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Diese Maßnahme nennt man Maßregelvollzug in Abgrenzung zum Strafvollzug. Zurzeit sind in Deutschland über 10.000 Personen in Krankenhäusern des Maßregelvollzuges untergebracht.
Das deutsche Strafgesetzbuch sieht drei Arten der Unterbringung vor: §63, §64 und §66 StGB. Die Unterbringung stellt eine präventive Maßnahme durch den Gesetzgeber dar und steht weder mit der Behandlungsprognose des Untergebrachten noch mit den Behandlungsmöglichkeiten innerhalb der Maßregelvollzugsanstalt in einer Beziehung. Die Behandlung von Patientinnen und Patienten, welche nach §63 und §64 StGB in fachpsychiatrischen Krankenhäusern untergebracht sind, unterscheidet sich grundsätzlich nicht von einer Behandlung von psychisch kranken Patientinnen und Patienten in der Normalversorgung.
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vom 02.04.2012