
Eine Ernährungsberatung vermittelt Informationen über ernährungsphysiologische, biochemische und allergologische Zusammenhänge der Ernährung und beinhaltet Beratung zur Lebensmittelstruktur, deren Herstellungsprozessen und ggf. auch zu Themen wie Essverhalten, Lebensführung, Körperbewusstsein und Sport.
Eine Ernährungsberatung richtet sich im Gegensatz zur Diättherapie immer an gesunde Personen in besonderen Lebenssituationen (wie z. B. Schwangere, Sportler) oder Personen, die bereits Risikofaktoren, wie z. B. Übergewicht (nicht Adipositas), vorweisen, aber noch nicht erkrankt sind. Ernährungsberatung wird in Deutschland von den gesetzlichen Krankenkassen gemäß § 20 SGB V bezuschusst. Demnach sind für die Ernährungsberatung verschiedene Berufsgruppen qualifiziert, wie z. B. Diätassistenten, Oecotrophologen und Ernährungswissenschaftler. Oecotrophologen und Ernährungswissenschaftler müssen sich nach ihrem Studium weiterqualifizieren, um Ernährungsberatungen mit den Krankenkassen abrechnen zu können. Diese Weiterbildung ist z. B. die Weiterbildung zum Ernährungsberater DGE (Deutsche Gesellschaft für Ernährung). Da Diätassistenten zu den sogenannten bundesrechtlich geregelten Heilberufen (Synonym Gesundheitsfachberuf, Medizinalfachberuf, Heilhilfsberuf u. ä.) zählen, entfällt die Notwendigkeit einer Zusatzqualifikation, da das Diätassistentengesetz von 1994 und die dazugehörige Ausbildungs- und Prüfungsordnung folgendes Ausbildungsziel hat:
"Die Ausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs insbesondere die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die zur eigenverantwortlichen Durchführung diättherapeutischer und ernährungsmedizinischer Maßnahmen auf ärztliche Anordnung oder im Rahmen ärztlicher Verordnung wie dem Erstellen von Diätplänen, dem Planen, Berechnen und Herstellen wissenschaftlich anerkannter Diätformen befähigen, sowie dazu, bei der Prävention und Therapie von Krankheiten mitzuwirken und ernährungstherapeutische Beratungen und Schulungen durchzuführen (Diätassistenten Ausbilungs- und Prüfungsverordnung, 1994)."
Eine seriöse Ernährungsberatung ist dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb der Beratung keine Verkäufe stattfinden und der Berater sich in seinen Ausführungen herstellerneutral und werbefrei verhält.
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vom 04.10.2011