
Das Arbeitslosengeld II (kurz: Alg II; ugs. meist „Hartz IV“) ist in Deutschland die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
Das Arbeitslosengeld II wurde zum 1. Januar 2005 durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz IV“) eingeführt und hat – wie im zugrunde liegenden Hartz-Konzept (2002) vorgesehen – die frühere Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für erwerbsfähige Hilfebedürftige zu einer Grundsicherung für Arbeitsuchende auf dem Leistungsniveau des soziokulturellen Existenzminimums zusammengeführt. Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Sozialgeld, das in vielerlei Hinsicht nach denselben Regeln berechnet und gewährt wird wie Alg II.
Um Arbeitslosengeld II beziehen zu können, ist – trotz der in dieser Hinsicht irreführenden Bezeichnung – weder Arbeitslosigkeit noch ein vorheriger Bezug von Arbeitslosengeld I (Alg I) notwendige Voraussetzung; es kann auch ergänzend zu anderem Einkommen oder auch Alg I bezogen werden, wenn dieses Einkommen und eventuell vorhandenes Vermögen nicht zur Deckung des Bedarfs ausreicht.
Das inhaltliche Konzept des SGB II war bereits Ende 2003 vollständig beschlossen worden, während die Organisationsfrage erst im Sommer 2004 mit der Entscheidung, dass bestimmte Kommunen die Hilfe in alleiniger Trägerschaft erbringen konnten (so genannte Optionskommunen) abgeschlossen wurde. Zu dieser Zeit kam es zu breiten öffentlichen Protesten, die sich vor allem gegen die finanzielle Schlechterstellung vieler Langzeitarbeitsloser gegenüber der Arbeitslosenhilfe richteten. Die PDS/Die Linke verdankt der damaligen Zeit ihre Stabilisierung und ihre Ausdehnung auf die alten Bundesländer. Mit der Einführung des Arbeitslosengeldes II wurde für eine Vielzahl von Menschen, die zuvor eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt hatten, überhaupt erst eine Leistungsberechtigung geschaffen. Darunter fallen beispielsweise Selbständige ebenso wie junge Erwachsene nach Beendigung von Schule oder Studium. Entsprechend war der fiskalische Effekt der SGB-II-Einführung entgegen den Erwartungen mit erheblichen Kostensteigerungen gegenüber den früheren Hilfesystemen (Sozial- und Arbeitslosenhilfe zusammen) verbunden.
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vom 14.03.2012