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Anzeigepflicht



Anzeigepflicht ist einmal die Pflicht von Bürgern zur Anzeige von Geburten oder Sterbefällen. Dies geschieht nach dem Personenstandsgesetz und ist bei den entsprechenden, meist städtischen Behörden (Standesamt) zu vollziehen.

 

Anzeigepflicht bezeichnet aber auch eine Vorschrift des deutschen Strafgesetzbuchs (StGB), die die Pflicht zur Anzeige von bestimmten Verbrechen beinhaltet. Nach § 138 StGB kann bestraft werden, wer von dem Vorhaben oder der Ausführung von Landesverrat, Mord, Totschlag, Raub und Menschenraub oder eines gemeingefährlichen Verbrechens glaubhaft Kenntnis hat. Diese Kenntnis muss zu einer Zeit erfolgt sein, in der die Verhütung des Verbrechens möglich ist. Wenn dann unterlassen wird, der Behörde oder den bedrohten Personen rechtzeitig Nachricht zu geben, kann der Betreffende mit Freiheitsstrafe (bis zu fünf Jahren) oder Geldstrafe belegt werden.

 

Anzeigepflicht besteht schließlich auch in manchen Bereichen des Verwaltungsrechtes, in denen Personen oder Organisationen verpflichtet werden, bestimmte Vorhaben oder Ereignisse der zuständigen Behörde anzuzeigen. Zum Beispiel:

 

 

Eine Anzeigepflicht in diesem Sinne ist also von einer weitergehenden Genehmigungspflicht zu unterscheiden. Ein Versäumen der solchen fristgerechten Anzeige gilt als Ordnungswidrigkeit.


Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Anzeigepflicht aus der freien Enzyklopädie Wikipedia

und steht unter der GNU – Lizenz für frei Dokumentation.

In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.



vom 14.03.2012




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