
Mit Altenheim (auch Altersheim) bezeichnet der Volksmund eine zur Unterbringung, Betreuung und Pflege alter Menschen betriebene Heimeinrichtung.
Streng genommen ist ein "Altersheim" eine reine Wohneinrichtung. In der Realität steht die stationäre Pflege alter Menschen in solchen Einrichtungen jedoch im Vordergrund; der Bereich "Wohnen" hat eine untergeordnete Bedeutung eingenommen. Nahezu alle "Altersheime" sind daher eigentlich Altenwohn- und Pflegeheime oder sogar reine Pflegeheime; Bezeichnungen, die auch in den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften verwendet werden.
Der Begriff "Altenheim" suggeriert, dass hier ausschließlich alte Menschen untergebracht sind. Tatsächlich ist es aber keine Seltenheit, dass auch jüngere Menschen in einem "Altenheim" dauerhaft untergebracht werden, die - z. B. nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung (z. B. Schlaganfall) - ständiger Pflege bedürfen.
Institutionell werden "Altenheime" von staatlichen Trägern (in der Regel Gemeinde oder Kreis), freigemeinnützigen (kirchlichen oder karitativ-sozialen Organisationen) oder privaten Betreibern unterhalten. Die Bewohner bezahlen die Heimunterbringung durch ihre Rentenbezüge sowie durch Inanspruchnahme der staatlichen oder auch der privaten Pflegeversicherung.
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vom 22.12.2005